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IFO.net - Reseller Registrierungsbedingungen für Domain-Namen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der IFO.net Internet Service GmbH, (nachfolgend "IFO.net") und dem IFO.net Service Partner, der von der IFO.net hierfür autorisiert ist, (nachfolgend "Reseller") genannt. Die IFO.net nimmt den Antrag durch Bestätigung oder Durchführung der Registrierung an.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Die IFO.net ist Vertragspartner von Vergabestellen, die Top-Level Domains (z.B.: .com, .net, org, .cc, .ac, .at, .de, .ch) oder Sub-Level Domains (z.B.: .co.at, .or.at) bzw. Cover Domains (z.B.: .wien.cc, .graz.cc, .tirol.ac, winter.cc, usw.) vergeben. Hierdurch ist die IFO.net in der Lage, Domains zu günstigen Konditionen registrieren zu lassen.

2. Der Reseller ist daran interessiert, diese Leistung für sich oder seine End-Kunden selbst zu nutzen. Er wird berechtigt, beliebig viele noch nicht registrierte Domains nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu beantragen.

§ 2 Vertragsbeziehungen, Vertragsabwicklung, Verfügbarkeit der Domains

1. Die Domains werden auf den Namen des Resellers oder eines vom Reseller benannten Dritten angemeldet, in keinem Fall aber auf die IFO.net. Der Reseller bzw. der Kunde des Resellers schließt daher den Registrierungsvertrag direkt mit der entsprechenden Domainvergabestelle ab. Die IFO.net leitet den Antrag des Resellers auf Registrierung einer eigenen Internet-Adresse an die jeweilige Vergabestelle weiter.

2. Jeder Registrierungswunsch wird auf elektronischem Weg an die IFO.net gerichtet werden. Hierzu erhält der Reseller ein spezielles Passwort, mit dem er die gewünschten Domain-Namen eigenständig auf einer von IFO.net bereitgehaltenen geschützten Internet-Seite beantragen kann.

3. Wegen des stark automatisierten Verfahrens und der geringen Vergütung, die der Reseller für seine Domain-Anträge im Rahmen des Vertragsverhältnisses entrichtet, kann die IFO.net die Verfügbarkeit der Domains nicht vor Antragstellung durch den Resellern prüfen und übernimmt daher keine Garantie dafür, dass die Domains von den jeweiligen Vergabestellen für den Resellern registriert werden können. Der Reseller wird sich daher selbst vor jeder Beantragung unter http://whois.IFO.net darüber informieren, ob die Domain noch erhältlich ist.

§ 3 Leistungen

1. Die IFO.net verpflichtet sich, die Aufträge des Resellers auf Registrierung einer Internet-Domain im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und nach näherer Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen zu bearbeiten und sie in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei ihm zur Registrierung anzumelden. Hierbei ist die IFO.net nicht verpflichtet, jeden Auftrag auszuführen. Die IFO.net wird den Resellern über den Fortgang der Registrierung informieren bzw. für die Selbstinformation des Resellers ein spezielles elektronisches Informationssystem schaffen.

2. Hierfür schuldet die als Billingkontakt angegebenen Person, Firma bzw. Institution die Preise, die gemäß der jeweils gültigen Preisliste für die Online-Domainbeantragung unter http://preise.ifo.net abrufbar sind. Zur Begleichung dieses Betrages erteilt der Billingkontakt auf dem unter http://einzug.ifo.net bereitgestellten Formular der IFO.net einen Abbuchungsauftrag über sein Bank- oder Kreditkartenkonto.

3. Der Kunde ist dabei in jedem Fall verpflichtet, die Gebühr der ausgestellten Jahresrechnungen zu entrichten, auch wenn die Domain vor Ablauf der Gültigkeit der Rechnung storniert wird.

§ 4 Laufzeit; Kündigung und ihre Folgen

1. Die IFO.net nimmt den Vertrag jeweils durch Bestätigung oder Durchführung der Registrierung an.

2. Die Kündigung von Domain-Namen muss jeweils mindesten 1 Monat vor Ablauf einer Jahresrechnung erfolgen.

3. Für den Fall eines erheblichen, schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Vertragspflichten oder eines Zahlungsverzuges von mehr als zwei Wochen ist die IFO.net berechtigt, die Domain auf "On Hold" zu setzen oder zu kündigen.

§ 5 Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

3. Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der IFO.net nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommenden Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

5. Ferner gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IFO.net Internet Service GmbH, die unter http://agb.IFO.net zur Verfügung stehen.

Stand: 30.Oktober 1999

 

 
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